AGB
Stand 06.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Moritz Bross Medien (Einzelunternehmer)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Moritz Bross Medien (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Moritz Bross Medien ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1 Vertragsgegenstand
Die Leistungen des Auftragnehmers sind abschließend im jeweiligen Angebot beschrieben. Die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Prüfung der Datenverarbeitung auf einer Website liegt beim Auftraggeber. Wartungsarbeiten sowie Pflege- oder Updateverpflichtungen müssen gesondert und ausdrücklich vereinbart werden.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug zahlbar sind.
2.2 Die Vergütung berechnet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den Stundensätzen, welche im Angebot genannt sind. Die dortigen Endpreise sind als Kostenvoranschlag zu verstehen.
2.3 Die Vergütungen sind bei Abnahme der Leistung fällig. Werden Leistungen in Teilen abgenommen, so sind Teilvergütungen in Abschlägen zu zahlen.
2.4 Der Auftraggeber kann gegen die Vergütungsansprüche des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Die Produktionen und Medienerzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Veränderung oder Nachahmung ist untersagt.
3.2.Verstößt der Auftraggeber gegen Punkt 2.1., ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Diese Vertragsstrafe wird auf den tatsächlich entstandenen Schaden angerechnet.
3.3 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Sofern nicht anders vereinbart, wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Unabhängig davon behält der Auftragnehmer stets das Recht, seine Produktionen und Medienerzeugnisse für Eigenwerbung zu nutzen, selbst wenn er dem Auftraggeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat.
3.4 Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
3.5 Der Auftragnehmer hat das Recht, als Urheber bei der Veröffentlichung genannt zu werden. Sollte der Auftraggeber dieses Recht auf Namensnennung verletzen, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für das jeweilige Medienerzeugnis zu zahlen. Unabhängig davon behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen, welcher auf die Vertragsstrafe angerechnet wird.
4 Herausgabe von Daten
4.1 Der Auftragnehmer gibt kein Rohmaterial, über die Endprodukte der Medienerzeugnisse hinaus, an den Auftraggeber. Datenträger, Dateien oder Daten werden nicht herauszugeben. Möchte der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung stellt, muss dies schriftlich vereinbart und gesondert vergütet werden.
4.2 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit dessen Einwilligung verändert werden. § 69d UrhG bleibt davon unberührt.
4.3 Die Gefahr und die Kosten für den Transport von Datenträgern, Dateien und Daten, sowohl online als auch offline, trägt der Auftraggeber.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine Datensicherung gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten.
4.5 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Für Fehler, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch die Verletzung der Datensicherungspflicht entstehen.
5 Fremdleistungen, Auslagen
5.1 Der Auftragnehmer ist befugt, einzelne Leistungen an Dritte zu vergeben. Die Parteien vereinbaren eine Servicegebühr von 25 %, die der Auftragnehmer auf die Vergütung des Dritten aufschlägt.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auslagen des Auftragnehmers gegen Nachweis zu erstatten. Reisekosten des Auftragnehmers werden mit 50 Cent pro gefahrenem Kilometer und 65 Euro pro Stunde pro Person berechnet.
6 Haftung, Endabnahme
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Dies gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder durch unerlaubte Handlungen entstehen.
6.2 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Korrektheit von Text und Bild.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit sowie die Eintragungsfähigkeit Arbeiten. Die Parteien vereinbaren, dass der Auftraggeber die entsprechenden Recherchen durchführt.
6.4 Nach Abschluss des Projekts legt der Auftragnehmer das Projekt zur Abnahmeprüfung vor. Beanstandungen jeglicher Art müssen innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung schriftlich beim Auftragnehmer geltend gemacht werden. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6.5 Ansprüche auf Werk- oder Sachmangelhaftung verjähren 12 Monate nach Abnahme oder Lieferung. Die Haftungsklausel gemäß Ziffer 6.1 bleibt davon unberührt.
7 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Rechte Dritter
7.1 Im Rahmen des Auftrags hat der Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Möchte der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen vornehmen lassen, muss er diese beauftragen und die entstehenden Mehrkosten tragen.
7.2 Verzögert sich die Ausführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, kann der Auftragnehmer nach entsprechender Behinderungsanzeige eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Auftragnehmer zudem Schadensersatzansprüche geltend machen.
7.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Freiburg im Breisgau. Es findet deutsches Recht Anwendung.